Ich … Ihr Mehrwert

Der Autor – Seit 18 Jahren freier Dipl. Fachjournalist Technik- und Texter für technische Themen. Im Dreiländereck Deutschland-Österreich-Schweiz – werden meine Themen publiziert.
Ausbildung & berufliche Grundlagen – Meisterbrief im Handwerk, Bautechniker-Erfahrung seid mehr als 25 Jahren, kaufmännisches Verständnis als Betriebswirt im Handwerk, langjähriger Unternehmer im Handwerk, zert. Bausachverständiger & Technischer Experte. Meine Schwerpunkte befinden sich im Bau-Ausbau-Gewerbe-, Innenausbau, Trockenbau, Verputz- und Bodenbelagstechnik, Innen-/Außenputz sowie für die Bewertung bei Wasserschäden-, Schimmelpilz-, WDVS-, Risse und Schäden im Bestand, techn. Versicherungsschäden, Brandschäden im Bestand sowie Nachweißführung im Mykologie-Labor. Nach dem Journalismus Studium an der freien Journalistenschule/Berlin werden meine Beiträge, Kommentare und Reportagen in der Fachpresse, bei Sachverständigenforen, Bauschadenportale und in der Tagespresse in Deutschland, Österreich und der Schweiz, in Print- wie online Medien publiziert.
> Aufgabe hin – Aufgabe her < … Der Beruf des Journalisten ist einer der freiesten und wohl auch der vielfältigsten, die es überhaupt gibt. Infolge überwiegend großer Arbeitsteilung ist es ungemein schwierig, ethische Maßstäbe anzulegen und Verantwortlichkeiten zuzuweisen. So scheint es auf den ersten Blick jedem Journalisten selbst überlassen, einen Weg pflichtgetreuer Aufgabenerfüllung und moralisch verantwortbarer Vorgehensweise zu finden.
„Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne“, besagt der „kategorische Imperativ“ von Immanuel Kant (1724-1804).
Rein rechtlich bewegt sich der Journalist zwischen der Pressefreiheit (Art. 5 GG) auf der einen und dem Persönlichkeitsrecht (Art. 1 GG) auf der anderen Seite. Zwecks der Nachrichtenbeschaffung genießt er besondere Rechte wie das Zeugnisverweigerungsrecht und die Auskunftspflicht der Behörden, die ihm die Erfüllung der o.g. Aufgaben erleichtern sollen. Doch auch der Journalist darf nicht gegen den Schutz der Menschenwürde und die allgemeinen Persönlichkeitsrechte verstoßen. Um zusätzlich gewisse ethische Normen aufzustellen, hat – neben an- deren Selbstkontrollorganen – der Deutsche Presserat den „Pressekodex“ formuliert. Formulierungen wie „Gründliche und faire Recherche“ oder „Achtung von Privatleben und Intimsphäre“ sollen dafür Sorge tragen, dass Journalisten ethisch vertretbar arbeiten. Es handelt sich allerdings nur um Leitlinien; das heißt, im Falle eines Verstoßes gegen diese Normen können keine Sanktionen erhoben werden, so dass es letztlich jedem selbst überlassen ist, ob er sich nach dem Pressekodex richtet oder nicht.